Leistungen
Je nach Projekterfordernis sowie Ihren Wünschen stehen zwei Vertragsarten zur Verfügung. Zudem bieten wir Projektunterstützung, Übernahme von Gesamtprojekten sowie klassische Projektbetreuung und Projektmanagement an.
Wir haben die notwendige Genehmigung nach §25 StrlSchG zur Tätigkeit in fremden Anlagen sowie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG.
Unsere Vertragsarten
Dienst- und Werkverträge
Arbeitnehmerüberlassung
Beauftragen Sie mit NUTEC genau den richtigen Partner für Ihre bevorstehenden Projekte. Unser Experten sind erfahren in der Aufsetzung rechtssicherer Dienst- und Werkverträge und die Projektabgrenzung ist somit zu jeder Zeit gegeben.
Bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte werden unsere Mitarbeiter und auch Sie als Kunde von einem erfahrenen Projektverantwortlichen betreut.
Die Faktoren bestmögliche Qualität, die Einhaltung der Termine und das Thema Kosten sind für uns bei der Umsetzung selbstverständlich.
Die flexible und bedarfsgerechte Projektunterstützung ist durch den Einsatz überlassener Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zeiträume für sie möglich.
Unsere Mitarbeiter verstärken Ihr Team, indem sie inhaltlich und strukturell vollständig integriert und nach Ihren Anweisungen in Ihrem Unternehmen arbeiten.